chor:Spendenbegünstigung

Entgegen den bisherigen Informationen wird vom Finanzamt nun doch nicht automatisiert eine Steuernummer an alle Vereine ausgesandt. D.h. Vereine, welche noch keine Steuernummer haben, müssen „händisch/postalisch“ einen Antrag auf Steuernummer-Vergabe stellen. Erst dann kann ein Antrag auf Spendenbegünstigung gestellt werden. Falls dieser Antrag auf Spendenbegünstigung vor dem 30.6.2024 gestellt wird, gilt dann bei Erfüllen aller anderen Voraussetzungen die Spendenbegünstigung rückwirkend ab 1.1.2024, d.h. möchte man die „Rückwirkung“ sollten die Vereine nun sehr rasch eine Steuernummer beantragen und dann bis 30.6.2024 den Antrag auf Spendenbegünstigung über einen steuerlichen Vertreter stellen.

Der Chorverband Österreich verfügt bereits durch die Anstellung einer Mitarbeiterin über eine Steuernummer, d.h. hier könnte theoretisch jederzeit ein Antrag auf Spendenbegünstigung gestellt werden und wird auch erteilt werden, wenn die Statuten passen. Für weitere Fragen bitten wir euch, einen Steuerberater eures Vertrauens zu kontaktieren, vielen Dank!

Nähere und weitere Infos und Formulare unter http://www.chorverband.at/

News

Lange Nacht der Chöre

28.05.2025 ab 19.30 Uhr Krems an der Donau Innenstadt Abschluss-Open-Air am Pfarrplatz Anmeldung für Chöre zum Mitsingen ab sofort; www....


CHORTAG 60+

"Singen, ein Lebensgefühl!" Donnerstag, 18. September 2025, von 9.00 - 17.00 Uhr im Festsaal der Stadtgemeinde Melk Linzer Straße 3-5, 3390 Melk, (barrierefreier ...


Veranstaltungen

Mariensingen des Leitha-Sängerkreises

03.05. 18:00 Uhr
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Frühlingskonzert

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Veranstaltungssaal der Volksbank Baden (Volksbankpassage, Eingang Grabengasse 17)

Frühlingskonzert

07.05. 18:00 Uhr
Gemeindezentrum von Gramatneusiedl

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